Risikomanagement und Rechtsfragen im OP
Termine: |
Referenten:
|
Haftpflichtversicherungen für Ärzte und Krankenhäuser vermelden alarmierende Entwicklungen in der Schadensbilanz sowie steigende Prämien für Ärzte und Kliniken. Der Rückzug einiger Versicherer vom Markt ist bereits die Folge.
Daher gewinnt das Risikomanagement auch für das OP-Management immer mehr an Bedeutung. Ausgehend von den Empfehlungen des Aktionsbündnisses Patientensicherheit und der WHO werden die verschiedenen Maßnahmen zur Schadensverhütung und Fehlerprophylaxe aufgezeigt.
Spätestens mit Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes ist die Einführung von Risikomanagementsystemen in Krankenhäusern auch aus juristischer Sicht unerlässlich geworden, um die Anzahl möglicher Behandlungsfehler zu reduzieren. Vom G-BA wurde im Dezember 2015 eine Qualitätsmanagement-Richtlinie beschlossen, in der die Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement definiert werden, wozu auch wesentliche Maßnahmen zur Verbesserung der Patientensicherheit wie Risikomanagement und Fehlermanagement gehören.
Vor diesem Hintergrund soll in diesem Seminar zugleich auch die juristische Verantwortlichkeit der einzelnen OP-Mitarbeiter in diesem Haftungsgeflecht aufgezeigt werden. Hierbei werden insbesondere die zivil-, aber auch die strafrechtliche Verantwortlichkeit anhand konkreter Fälle aus der Praxis im Hinblick auf die typischen Fehlerquellen besprochen. Den Teilnehmern wird die Möglichkeit gegeben, eigene Praxisbeispiele einzubringen und zu diskutieren.
Agenda | |
10:00 Uhr | Begrüßung
|
11:45 Uhr |
|
13:00 Uhr | Mittagspause |
13:45 |
|
17:00 Uhr | Ende |